Gerichtsurteile zum Arbeitsrecht


 
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Beschäftigung bis zum Schluss
Ein Arbeitnehmer hat bis zum Ende der Kündigungsfrist grundsätzlich einen Beschäftigungsanspruch. Ein Recht zu einer Freistellung besteht nur dann, wenn eine Weiterbeschäftigung schwerwiegende Interessen des Arbeitgebers verletzen würde (LAG Hessen, Az.: 18 SaGa 175/13).
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