Subventionen für den Mittelstand

ZIM schiebt die Entwicklung an

13.07.2009
Von Thomas  Kopka

Was sind die Bedingungen?

Das ZIM fördert Vorhaben mit einem Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren. Pro Unternehmen werden Vorhabenskosten von 350.000 Euro angerechnet. Dabei werden nur die direkten Personalkosten, die Kosten für Aufträge etwa für kleinere Teilentwicklungen und die Summe aller anderen Kosten, also die so genannten Gemeinkosten berücksichtigt. Für diese Gemeinkosten bemisst das ZIM pauschal 100 Prozent der Personalkosten. Beträgt das Jahresgehalt eines Mitarbeiters also 50.000 Euro, kann das Unternehmen insgesamt 100.000 EUR geltend machen. Der Zuschuss beläuft sich zwischen 35 Prozent und 50 Prozent, abhängig von Größe und regionaler Lage des Unternehmens.

Der Verwaltungsaufwand ist gering

Das Ministerium betont, dass sich die Mühen bei Antragstellung und Verwaltung dieses Zuschusses in Grenzen halten. Das ist für kleine und mittelgroße Unternehmen wichtig, denn ihre Mitarbeiter beschäftigen sich selten mit Fördermöglichkeiten und -anträgen. Interessierte Firmen können jederzeit mit einer kurzen Projektskizze eine erste unverbindliche Stellungnahme einholen. Sie erfahren dann, ob das Vorhaben alle Kriterien erfüllt. Danach fällt es leichter, die kritischen Punkte im Förderantrag genau zu beantworten. Die Mühe lohnt sich, schließlich lockt eine Finanzierung von etwa drei Personenjahren.

Serie: Fördergelder für den Mittelstand

Dieser Artikel über das "Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand" ist Teil der Serie "Ratgeber: Förderprogramme für den Mittelstand". Bereits erschienen ist ein einleitender Text über die Förderprogramme von EU, Bund und Ländern ("So kommen Mittelständler an Subventionen").
In den kommenden Wochen stellen wir Ihnen noch folgende Programme vor:

- KMU-Innovativ;

- KfW-Förderkredite;

- Förderprogramme der Länder;

- Förderung der Europäischen Union (EU).

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