Web Access nach Maß

22.10.2004
BSH schränkt Internet-Nutzung ein.

Immer mehr Unternehmen wollen den Internet-Zugang am Arbeitsplatz auf rein dienstliche Belange beschränken. Kein Wunder, denn im ungünstigsten Fall kann eine Firma für die Aktivitäten ihrer Mitarbeiter haftbar gemacht werden.

Um dem Missbrauch von Firmenressourcen vorzubauen, beschloss die BSH Bosch und Siemens Hausgeräte GmbH, eine Infrastruktur für einen geregelten Internet-Zugang aufzubauen. Im Rahmen des Projekts "New Office Next Generation Web Access" implementierte das in München ansässige Joint Venture zwischen der Robert Bosch GmbH und der Siemens AG einen Online-Antiviren-Scanner, band den Web-Access in das Windows Active Directory ein und integrierte diesen in das System-Management.

Von zentraler Bedeutung war in diesem Zusammenhang die Einrichtung eines Content-Filters. Dabei handelt es sich um eine Master-Datenbank, die Web-Seiten kategorisiert und über definierte Zugangsregeln festlegt, zu welchen Inhaltskategorien Mitarbeiter während ihrer Arbeitszeit Zugang erhalten und welche geblockt werden. "Die zentrale Grundregel für den Content-Filter ist die klare Trennung zwischen dienstlicher und nicht dienstlicher Nutzung des Internets", erläutert Peter Frießner, Leiter des Projekts und bei der BSH im Bereich Information Technology Infrastructure and Operations tätig.

Zentrale Zugangsregelung

Das Unternehmen entschied sich für die Lösung "Websense Enterprise" von Websense. Für die Software sprach deren Filterqualität sowie Wirksamkeit am Internet Access Point: So ermöglicht die zentralisierte Zugangsregelung eine einheitliche Anwendung der definierten Filtereinstellungen und damit die weltweite Einbindung aller BSH-Beschäftigten. Bis Ende 2004 sollen die Vorgaben für rund 6500 Mitarbeiter gelten, in den kommenden zwei Jahren sollen noch einmal 1500 hinzukommen. (kf)