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Warner Music reicht IT-Industrie die Hand zur Versöhnung

23.08.2005

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Der juristische Sieg über Musiktauschbörsen wie Grokster & Co (siehe auch: "Supreme Court entscheidet gegen Grokster und Co.") hat Edgar Bronfman, CEO von Warner Music, versöhnlich gestimmt. Auf dem diesjährigen Treffen der "Progress and Freedom Foundation" in Aspen, Colorado, forderte Bronfman die IT-Industrie auf, die langjährige Kooperation mit der Musikbranche zu erneuern. "Kostenlose Musiktauschbörsen haben eine langjährige Symbiose zwischen Hightech- und Unterhaltungsindustrie zerstört", so der Chef des Musik-Labels. Nun sei es an der Zeit, die vergangenen Differenzen ad acta legen und an Möglichkeiten arbeiten, um digitale Inhalte wie Musiktitel und Filme zu schützen. "Content und Technologie benötigen einander und können voneinander profitieren", so der Manager.

Bronfman will die alten Zeiten natürlich nicht ohne Grund wieder aufleben lassen: Seine Firma Warner Music plant, unter dem Namen E-Label ein neues Musik-Vertriebsmodell einzuführen. Dabei können Künstler, die weniger bekannt sind oder nicht den Massenmarkt adressieren, in regelmäßigen Abständen einige Songs online veröffentlichen. Warner Music wiederum erspare sich die teure Produktion einer CD, sagte Bronfman.

Das Verfahren gegen die Betreiber von Peer-to-Peer-Tauschbörsen hatte das Bündnis von Musik- und IT-Industrie auf eine schwere Probe gestellt. Im Laufe der Verhandlungen hatten auch Hightech-Firmen wie Intel Partei für die Beklagten ergriffen, weil sie unter anderem den technischen Fortschritt gefährdet sehen. Dass es nicht zum offenen Bruch zwischen den Parteien kam, ist vermutlich der Entscheidung des oberste Gerichtshofs zuzuschreiben, der das 1984 erlassene "Betamax-Urteil" nicht aufhob. Damals hatte der Filmproduzent Universal City Studios den Hersteller Sony verklagt, weil sich mit Sony-Videorekordern illegale Kopien von Filmen herstellen ließen. Die Richter legten jedoch fest, dass die Hersteller nicht für die von Kunden begangenen Urheberrechtsverletzungen haften, wenn sich das Produkt im Wesentlichen auch für legale Zwecke eigne. (mb)