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Supreme Court entscheidet gegen Grokster und Co.

27.06.2005

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Der U.S. Supreme Court hat heute sein mit Spannung erwartetes Urteil im Prozess der US-Medienindustrie gegen die Tauschbörsen Grokster und StreamCast Networks ("Morpheus") gesprochen. Er kam dabei einstimmig zu der Entscheidung, dass die Betreiber der Peer-to-Peer-Netze für Fehlverhalten ihrer Nutzer verantwortlich und haftbar zu machen sind. Das Gericht folgte damit der Argumentation von Donald Verilli, Chefanwalt der 28 klagenden Unterhaltungsfirmen. Dieser hatte im März erklärt: "Copyright-Verletzung ist die einzige signifikante Nutzung von Grokster."

Grokster, StreamCast und andere Firmen wie Sharman Networks ("Kazaa") betreiben Tauschnetze ohne zentrale Server (wie einst beim Ur-Napster). Mit ihrer Infrastruktur ist es möglich, die Rechner anderer Teilnehmer zu durchsuchen und Dateien von dort herunterzuladen - natürlich auch Raubkopien von Musik, Filmen oder Software.

Trotzdem hatten in dem Verfahren sowohl Hightech-Firmen wie Intel als auch Bürgerrechtler Partei für die Beklagten ergriffen, weil sie unter anderem den technischen Fortschritt gefährdet sehen. Filesharing und P2P ließen sich wie viele andere Technologien sowohl zum Guten als auch zum Bösen verwenden, dürften deswegen aber nicht grundsätzlich verboten werden, argumentierten die Unterstützer.

In einer anderen viel beachteten Sache entschied der Supreme Court außerdem, dass die US-Kabelnetzbetreiber ihre Leitungen nicht mit konkurrierenden Internet-Service-Providern teilen müssen. Er folgte damit einer Entscheidung der Fernmeldeaufsicht Federal Communications Commission (FCC), den Wettbewerb in diesem Bereich zu beschränken. (tc)