Konkurrenten beschweren sich erneut

US-Justiz: Microsoft erfüllt Auflagen nicht

11.07.2003
MÜNCHEN (CW) - Das US-Justizministerium und die Staatsanwaltschaften von neun Bundesstaaten sind der Ansicht, dass Microsoft einige der im November 2001 vereinbarten Auflagen für die Beilegung des Kartellrechtsprozesses nicht erfüllt.

Hauptkritikpunkt der Behörden ist Microsofts Gebührenstruktur für Softwarehäuser, die im Rahmen des "Microsoft Communication Protocol Program" (MCCP) per Gerichtsbeschluss Einblick in die bisher geheim gehaltenen Protokolle für die Kommunikation zwischen Windows-Clients und -Servern erhalten sollen. Nur die genaue Kenntnis der Spezifikationen macht es diesen Firmen möglich, ihre Produkte an die Windows-Plattform anzupassen. Die Behörden hatten daher zum Abschluss des Kartellrechtsverfahrens den Softwareriesen dazu verpflichtet, lizenzierten Entwicklern und Wettbewerbern einen einfacheren und preisgünstigeren Zugriff auf die Spezifikationen zu gestatten. Dabei soll beispielsweise die bisher übliche Praxis entfallen, vor Einsicht bereits eine Vertraulichkeitsvereinbarung unterschreiben zu müssen.

Obwohl Microsoft noch im April dieses Jahres zugesichert hatte, entsprechende Lizenzen zu "vernünftigen" und "nicht diskriminierenden Bedingungen" anzubieten, zeigten sich jetzt die Mitarbeiter des Justizministeriums und Vertreter von neun US-Bundesstaaten unzufrieden mit der bisherigen Praxis. In ihrem halbjährlichen Zwischenbericht, der die Umsetzung der Auflagen dokumentieren soll und dem 18 Beschwerden gegen Microsoft vorausgingen, kommen die Autoren zu dem Schluss, dass vor allem die Veränderungen am MCCP nicht weit genug gehen. Eine Befragung von 100 Konkurrenten habe gezeigt, dass die Lizenzkosten zu hoch seien.

Seitenhieb auf Linux

Wie die "Financial Times" erfahren haben will, gaben die Betroffenen an, dass Microsoft von ihnen verlange, vor Einsicht in die Spezifikationen eine Versicherung abzugeben, grundsätzlich keine quelloffene Software wie das Linux-Betriebssystem zu verwenden. Erst vier Hersteller hätten sich bereit erklärt, auf diese Forderung einzugehen. Sun Microsystems bezeichnete die Vorgaben als unzumutbar. Die zuständige Richterin Colleen Kollar-Kotelly will den Bericht nun prüfen und am 24. Juli auf die Vorwürfe eingehen. (as)