Urheberrechtsreform und Open Source

23.11.2001
Von 
Ludger Schmitz war freiberuflicher IT-Journalist in Kelheim. Er ist spezialisiert auf Open Source und neue Open-Initiativen.

Links:

Kompetenzzentrum BerliOS des Bundeswirtschaftsministeriums

Leitfaden des Bundeswirtschaftsministeriums zu Open Source:

Stellungnahme des Instituts für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software (ifrOSS)

Regierungsentwurf

Professorenentwurf korrigiert

Natürlich kann man darüber streiten, was unter einer angemessenen Vergütung zu verstehen ist und ob diese bei Open-Source-Software gar "Null" betragen kann. Sicher ist indes, dass eine unveränderte Übernahme des Professorenentwurfs zu erheblicher Rechtsunsicherheit gerade im kommerziellen Umfeld geführt hätte. Zumal die Begründung zu diesem Papier ausdrücklich darauf hinweist, dass eine Vergütung für den Urheber auch dann fällig werden kann, wenn der Verwertung des Werks keine unmittelbaren Einnahmen zugeordnet werden können, etwa bei einer kostenlos versandten Jahresausgabe eines Verlages.

Erfreulicherweise hat das BMJ die Zeichen der Zeit erkannt und die "beteiligten Kreise" in der Softwarewirtschaft zu möglichen Problemen im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf befragt. Zu den angehörten Experten zählte auch das Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software (ifrOSS), das eine ausführliche Stellungnahme zu den rechtlichen Konsequenzen einer gesetzlichen Vergütungspflicht abgab und eine Ausnahmeregelung für den Bereich der freien Software vorschlug.

 

Der daraufhin ergangene Regierungsentwurf berücksichtigt jetzt die Besonderheiten im Bereich der Open-Source-Software und enthält eine Ausnahmeklausel, die sich weit gehend an den ifrOSS-Vorschlag anlehnt. In § 32 Abs. 4 n. F. heißt es nun: "Auf den Anspruch auf angemessene Vergütung kann im Voraus nicht verzichtet werden, soweit der Urheber nicht jedermann unentgeltlich ein einfaches Nutzungsrecht einräumt."