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Sun versus Microsoft: Java-Streit und kein Ende

19.10.1999

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Microsoft und Sun Microsystems treffen sich wieder vor Gericht. Sun versucht, eine neuerliche einstweilige Verfügung gegen Microsoft zu erwirken. Eine erste war im November 1998 erlassen und im August dieses Jahres wieder kassiert worden. Sun hatte im November 1997 gegen die Gates-Company Klage eingereicht. Der Workstation-Hersteller und Java-Entwickler warf darin Microsoft vor, sich nicht an Verträge zu halten und widerrechtlich eigene Software-Produkte mit einer Java-Version auf den Markt gebracht zu haben, die nicht den Sun-Spezifikationen entspricht. Diese Microsoft-spezifischen Java-Varianten habe das Unternehmen aus Redmond etwa in Windows 98, den "Internet Explorer" und in diverse Software-Werkzeuge eingearbeitet.

Vor dem US-Distriktgericht in San Jose, Kalifornien, hatte daraufhin Richter Ronald Whyte entschieden, daß Sun zu Recht auf Unterlassung klage und deswegen prompt eine einstweilige Verfügung gegen Microsoft erlassen. Gegen diese legte wiederum die Gates-Company Rechtsmittel ein. Ein Berufungsgericht hatte diesem vor zwei Monaten entsprochen, die einstweilige Verfügung aufgehoben und das Verfahren wieder an die untergeordnete Gerichtsinstanz und an Richter Whyte zurückverwiesen. Das Berufungsgericht gab Whyte mit auf den Weg, er solle seine damalige Entscheidung insbesondere bezüglich der angeblichen Java-Copyright-Verletzung von Microsoft noch einmal überprüfen. Allerdings hatte das Berufungsgericht nicht ausgeschlossen, daß Microsoft gegen den mit Sun geschlossenen Java-Lizenzierungs-Vertrag verstoßen hat.

Richter Whyte hat sich bei einer ersten Anhörung der beiden Streithähne nach Aussagen von Sprechern beider Unternehmen noch nicht dazu geäußert, ob er erneut eine einstweilige Verfügung gegen Microsoft zu erlassen.