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Microsoft wehrt sich gegen EU-Sanktionen

30.04.2004

Per einstweiliger Verfügung will Microsoft die von der EU-Kommission verhängten Auflagen aussetzen lassen. Die Juristen des Softwaremultis sehen sich dabei durch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bestärkt, die eine Zwangslizenzierung von Informationen nur in Ausnahmefällen erlaubt.

Schon frühzeitig hatte Microsoft angekündigt, gegen die Entscheidung der EU-Kommission Berufung einzulegen. In dem Urteil vom 24. März verhängte Wettbewerbskommissar Mario Monti neben einem Bußgeld von 497 Millionen Euro harte Auflagen gegen den Hersteller. Unter anderem forderte er Microsoft auf, Schnittstelleninformationen für Windows an Konkurrenten zu lizenzieren, damit diese ihre Server-Produkte besser an Microsofts Desktop-Betriebsysteme anpassen können.

Microsoft sieht darin eine Bedrohung seines Geschäftsmodells und will die Auflagen per einstweiliger Verfügung stoppen, bis das angestrebte Berufungsverfahren entschieden ist. Hoffnung schöpfen die Anwälte aus einer aktuellen Stellungnahme des EuGH in einem anderen Fall. Der US-Anbieter von Pharma-Marktdaten, IMS Health, hatte sich erfolgreich gegen die zwangsweise Weitergabe von urheberrechtlich geschützten Informationen an den Konkurrenten NDC Health gewehrt.

Der EuGH erklärte dazu, dass Unternehmen nicht grundsätzlich gegen Wettbewerbsregeln verstoßen, wenn sie Konkurrenten die Nutzung ihres geistigen Eigentums verweigern. Eine Zwangslizenzierung ist demnach nur unter besonderen Voraussetzungen zulässig. Diese seien im aktuellem Kartellverfahren nicht gegeben, argumentieren Microsofts Juristen. Die EU-Kommission hingegen sieht sich durch den EuGH bestätigt. Die genannten Kriterien seien im Fall Microsoft erfüllt. (wh)