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Microsoft verlangt Zurückweisung der Sanktionen

28.02.2002

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Im laufenden US-Kartellverfahren gegen Microsoft hat der Softwareriese das zuständige Gericht aufgefordert, die von der Klägerseite verlangten Sanktionen zurückzuweisen. Die klagenden neun US-Bundesstaaten wollen durchsetzen, dass Microsoft künftig eine "abgespeckte" Windows-Version ohne seinen Internet-Explorer, Media-Player und Instant-Messaging-Client auf den Markt bringen soll. Die Gates-Company argumentierte nun, dass es der Klägerseite nach dem Ausstieg des US-Justizministeriums aus dem Verfahren laut Bundesgesetz nicht zustehe, als nationaler Wettbewerbshüter aufzutreten. "Unter den legalen und konstitutionellen Prinzipien können die neun Bundesstaaten auf der Klägerseite Microsoft nur für Verletzungen in Regress nehmen, die sich auf spezifische US-Bundesstaaten beziehen", begründete die Verteidigung ihr Gesuch.

Zudem erklärte Microsoft, dass die vorgeschlagenen Sanktionierungsmaßnahmen so "drakonisch" seien, dass es das intellektuelle Eigentum des Unternehmens unterminieren würde. Am 11. März geht das Kartellverfahren in die nächste Runde vor Gericht. (ka)