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Die Memo-Affäre I

Microsoft soll Intel zu konformer Technologie gezwungen haben

27.08.1998
Von md 
Die Memo-Affäre I

COMPUTERWOCHE (MÜNCHEN) - Das US-Justizministerium untersucht derzeit die Beziehung zwischen den beiden Partnern der „Wintel"-Allianz. Microsoft soll Intel gezwungen haben, auf technische Neuerungen zu verzichten, wenn diese nicht mit dem Betriebssystem Windows vereinbar waren. Dies berichtet die „New York Times".

Konkret lägen der Behörde Memos aus dem Hause Intel vor, in denen von einem Treffen zwischen Bill Gates und Ex-Intel-Boß Andy Grove am 2. August 1995 auf dem Intel-Firmengelände in Santa Clara, Kalifornien, die Rede ist. Dabei soll Gates mit der Unterstützung von Konkurrenten des Chipgiganten gedroht haben, sollte dieser von der gemeinsamen Linie abweichen. Intel hatte damals genau wie Microsoft Software entwickelt, womit Gates überhaupt nicht einverstanden gewesen sein soll. Um seinen Drohungen Nachdruck zu verleihen, habe Gates noch am selben Tag die Unterstützung für den Alpha-Prozessor von Intel-Konkurrent Digital Equipment angekündigt. >br> Gates sei darüber hinaus „fuchsteufelswild" über die damaligen Investitionen seines Partners in das Internet gewesen. Die dreistündige Unterredung diente der strategischen Abstimmung der beiden Unternehmen nicht nur bei Betriebssystem und Prozessoren, sondern auch bezüglich der Multimedia-

und Internet-Branche.

Die Untersuchungen sind Teil des Verfahrens wegen angeblich wettbewerbswidrigen Verhaltens des Quasi-Monopolisten, das das amerikanischen Justizministerium und 20 Bundesstaatsanwälte eingeleitet haben. Sie halten dem Unternehmen vor, seine marktbeherrschende Stellung bei Betriebssystemen auszunutzen, um den Browser-Markt zu besetzen und konkurrierende Anbieter aus dem Markt zu drängen.

Bundesrichter Thomas Jackson hatte vergangene Woche die Verschiebung der Hauptverhandlung gegen Microsoft um 14 Tage verkündet. Am ursprünglich vorgesehenen ersten Prozeßtag, dem 8. September, erhält der Softwareriese noch einmal die Gelegenheit, seine Argumente gegen den Prozeß vorzutragen. Sollten diese das Gericht nicht umstimmen, beginnt die Verhandlung am 23. September.