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Microsoft: EU-Gericht benennt Parteien für das Berufungsverfahren

16.03.2005

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Im EU-Kartellprozess gegen Microsoft laufen die Vorbereitungen für das Berufungsverfahren. Das Luxemburger Gericht erster Instanz legte nun eine Liste der anzuhörenden Parteien vor. Auf Microsofts Seite stehen dabei unter anderem die Industriegruppen Association for Competitive Technology (ACT) und Computing Technology Industry Association (CTIA). Zugunsten der Windows-Company sollen auch mehrere europäische Softwarehäuser zu Wort kommen, darunter die schwedische Exor AB und die italienische Teamsystem SpA.

Auf der Gegenseite, die durch die Europäische Kommission vertreten ist, finden sich der Microsoft-Konkurrent Real Networks, die Organisation Free Software Foundation Europe sowie die Herstellervereinigung Software and Information Industry Association (SIIA). Ferner will das Berufungsgericht die Firma Videobanner anhören, die Audio- und Video-Streamings in Werbe-Bannern nutzt.

Wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht hatte die EU-Kommission Microsoft im März 2004 zu einem Bußgeld von 497 Millionen Euro verurteilt und gleichzeitig harte Sanktionen verhängt. Der US-Konzern legte dagegen Berufung ein. (wh)