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Betrug mit Ramschaktien

Kurse von Pennystocks sind leicht manipulierbar

19.09.2011

Augen auf im Freiverkehr

Die Ermittlungen sind nicht einfach. Es müssten in solchen Fällen riesige Mengen von Daten ausgewertet werden. Die Delikte gelten als schwer beweisbar. Im vergangenen Jahr seien über 100 Menschen bei den Staatsanwaltschaften angezeigt worden. Oftmals gehe es bei den Manipulationen um Papiere, die im Freiverkehr gehandelt werden, erklärt Staatsanwalt Hans Richter. "Dieses Segment unterliegt praktisch keiner Überwachung."

Gezielt falsche Informationen über ein Unternehmen in Umlauf zu bringen ist strafbar. Nach dem Wertpapierhandelsgesetz ist es auch untersagt, Geschäfte zu tätigen oder Kauf- oder Verkaufsaufträge zu erteilen, die falsche oder irreführende Signale für das Angebot, die Nachfrage oder den Börsen- oder Marktpreis von Finanzinstrumenten geben. Bei Marktmanipulation können bis zu fünf Jahre Gefängnis oder eine Geldstrafe verhängt werden.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte in der Vergangenheit nur vereinzelt mit Anlegern zu tun, die Pennystocks gekauft haben. Ein größeres Problem seien die Beschwerden über ungewollte Informationen, in denen für vermeintliche Super-Aktien geworben werde, erklärt Verbraucherschützer Niels Nauhauser.

Erst vor wenigen Tagen hat die Staatsanwaltschaft München I im Skandal um großangelegte Aktienkursmanipulationen Anklage gegen vier Angeschuldigte erhoben. Unter ihnen sind ehemalige Funktionäre der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) sowie der Herausgeber eines Börsenbriefs. Mit gezielt verbreiteten Nachrichten und damit verursachten Kursveränderungen sollen sie Gewinne in Millionenhöhe gemacht haben.