Private Internet-Nutzung im Unternehmen

Klare Regeln sparen Zeit und Geld

15.10.2003
Von von Heide

Konkret: wenn der Mitarbeiter einen privaten Termin aus geschäftlichen Gründen nicht einhalten kann und ihn deshalb per Telefon oder E-Mail absagen muss. Ebenfalls zulässig sei auch „der private Austausch am Arbeitsplatz in begrenztem Umfang“, beispielsweise die Verabredung zum Mittagessen. In beiden Fällen bleibt das Verbot der privaten Nutzung uneingeschränkt bestehen.

Erlaubt der Arbeitgeber die private Internet-Nutzung, so sollte er diese zumindest einschränken, beispielsweise in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht. So kann festgelegt werden, dass der Mitarbeiter in Randzeiten oder Pausen surfen darf und dass der Arbeitgeber berechtigt bleibt, bestimmte Websites oder E-Mail-Zieladressen zu sperren.

Außerdem kann er die Gestattung davon abhängig machen, dass sich die Arbeitnehmer damit einverstanden erklären, dass ihre Netzaktivitäten kontrolliert werden und über das Ergebnis ein Protokoll erstellt wird (Einwilligung, § 4a BDSG). Die Voraussetzungen, die das Gesetz an die Wirksamkeit einer Einwilligung stellt, sind allerdings umfangreich. Der Betroffene muss sein Einverständnis zeitlich vor Beginn des Verarbeitungsprozesses freiwillig erteilen, eine nachträgliche Genehmigung hat keine rechtfertigende Wirkung für die Vergangenheit. Die Einwilligungserklärung bedarf grundsätzlich der Schriftform.

Schließlich ist der Betroffene vor Abgabe der Einwilligungserklärung auf die Zwecke der Datenverarbeitung hinzuweisen; dazu gehört auch die Information über die Art der Daten, die verarbeitet werden sollen. Entsprechende Klauseln können gemäß Paragraph 94 des Betriebsverfassungsgesetzes der Mitbestimmung unterliegen. Die komplette Bitkom- Broschüre „Die Nutzung von E-Mail und Internet im Unternehmen - Rechtliche Grundlagen und Handlungsoptionen“ kann kostenlos im Internet unter www.bitkom. de als PDF-Datei heruntergeladen werden.

Seit Anfang 2002 wird bei der Deutschen Angestellten Krankenkasse gefiltert. Stefan Kraus, Mitarbeiter des DAK-Rechenzentrums und verantwortlich für die Internet-Nutzung der DAK, erklärt: „Uns war von Anfang an klar, dass das Internet nicht nur Vorteile mit sich bringt, sondern auch Risiken - vom privaten Surfen am Arbeitsplatz über schädlichen Code bis hin zur Verstopfung der Netze durch unerwünschten Datenmüll.“ Zum Einsatz bei der DAK kommt das Programmpaket Webwasher Enterprise Edition der Paderborner Webwasher AG. Gesperrt sind für die Mitarbeiter der Krankenkasse beispielsweise pornografische, Extremismus- und Hacker-Seiten. Teilweise geöffnet ist die Kategorie Reisen. So sei die URL „www. bahn.de“ erreichbar - „jeder Mitarbeiter kann seine Dienstreisen planen“, so Kraus,

„aber die Angebote von Neckermann und Alltours für den nächsten Sommerurlaub bleiben tabu.“