Juristische Grenzen bei CRM

17.10.2001
Von Christian Czirnich

Personalisierung ist problematisch

Auch wenn es CRM-Software möglich machen sollte: Die Verbindung von im Internet erfassten pseudonymisierten Daten mit im Unternehmen gespeicherten Kundendaten ist strikt verboten. Problematisch wird es, diese Forderung einzuhalten, wenn der E-Commerce-Kunde selbst personalisierten Content wünscht und sich aus seiner Anonymität herausbegibt. Auch hier gilt es, so wenig Daten zu sammeln und per Cookie beim Nutzer zu speichern, wie sie für personalisierten Content gerade noch erforderlich sind. Um sich hier keine Vorwürfe gefallen lassen zu müssen, sollte der Kunde über sämtliche Nutzungszwecke seiner Daten aufgeklärt werden und der Verwendung einschließlich der Verwendung von Cookies zustimmen. Anzuraten ist, diese Zustimmung ebenfalls zu protokollieren.

CRM kann im Einklang mit deutschen Datenschutzgesetzen eingesetzt werden - vorausgesetzt der (potenzielle) Kunde hat hierzu vorab sein Einverständnis gegeben. Liegt dieses nicht schriftlich vor, ist es im Interesse des Unternehmens auf eine andere geeignete Art mitzuprotokollieren, um dieses im Fall des Falles auch nachweisen zu können. Eine Weitergabe, insbesondere der Weiterverkauf der erfassten Daten, an dritte Unternehmen sollte grundsätzlich ausgeschlossen sein.