Verfahren eingestellt

IT-Riese IBM entgeht EU-Strafe

21.09.2011
Der amerikanische IT-Konzern IBM dürfte einer potenziell milliardenschweren Geldstrafe der EU-Kommission entgehen.
Ein System-z-Großrechner von IBM
Ein System-z-Großrechner von IBM
Foto: IBM

Die Brüsseler Wettbewerbshüter haben "nach eingehender Prüfung" ein Verfahren wegen Verstoßes gegen die Wettbewerbsregeln eingestellt. Das teilte die EU-Behörde am Dienstag in Brüssel mit. Dabei ging es um die angebliche Kopplung von Hardware und Betriebssystem. Die drei Beschwerden von Konkurrenten, darunter die Softwareunternehmen T 3 und Turbo Hercules, seien zurückgezogen worden. "Wir haben diesen Teil der Untersuchung abgeschlossen", sagte EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia.

Wegen eines weiteren Vorwurfs, IBM habe Anbieter von Wartungsdiensten von Großrechnern (Mainframes) aus dem Markt gedrängt, machte der Software-Riese der EU-Kommission ein Angebot. Das Unternehmen wolle fünf Jahre lang gewährleisten, dass Ersatzteile und technische Informationen "zu angemessenen Bedingungen" allen Konkurrenten, die Wartungsdienste anbieten, offenstehen. Nun bittet die EU-Kommission die Konkurrenz um Stellungnahmen.

Brüssel verdächtigte IBM, bei Hochleistungs- und Großrechnern seine Hardware an das Betriebssystem gekoppelt und auf diese Weise Konkurrenten vom Markt verdrängt zu haben. Deshalb hatte die Wettbewerbsbehörde im Juli 2010 eine Kartelluntersuchung gegen IBM, einen der weltweit größten Softwarehersteller, eröffnet.

Die Kommission prüfte zudem, ob der Konzern Wartungsdienste abgeschottet und den Zugang zu seinen Ersatzteilen eingeschränkt oder diese erst verspätet geliefert hat.

Dabei drohte IBM theoretisch ein Bußgeld von bis zu zehn Prozent seines Jahresumsatzes - 2010 waren das 99,9 Milliarden Dollar. Microsoft musste in einem ähnlichen Fall Geldbußen zahlen und EU-Auflagen erfüllen, weil es seinen Browser Internet Explorer an sein Betriebssystem gekoppelt hatte.

"Ich begrüße die Bereitschaft von IBM, auf unsere Bedenken hinsichtlich des fairen Wettbewerbs auf dem Markt für Großcomputer einzugehen", sagte Almunia. In der EU sind Absprachen zum Schaden von Wettbewerbern oder Verbrauchern verboten. (dpa/tc)