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Im Streit um Topentwickler: Microsoft erreicht einstweilige Verfügung

29.07.2005

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Im Streit um den für Googles neue Entwicklungsabteilung in China abgeworbenen Ex-Microsoft-Manager Kai-Fu Lee (siehe auch: "Google und Microsoft bewerfen sich mit Schlamm") hat der zuständige Richter eine einstweilige Verfügung erlassen. Steven Gonzalez von obersten Bundesgericht in Seattle verfügte, dass sich der 43-jährige Topentwickler bei dem Suchmaschinenbetreiber zumindest vorläufig nicht an Projekten beteiligen darf, die mit seiner Tätigkeit bei Microsoft korrelieren. Im Detail betrifft die Anordnung die Arbeit im Bereich Suchtechnologien sowie speziell für den chinesischen Markt ausgelegte Unternehmensstrategien oder Entwicklungen.

Außerdem untersagte das Gericht Google und Lee, Geschäftsgeheimnisse und andere private Informationen von Microsoft weiterzugeben oder andere Angestellte von der Windows-Company abzuwerben. Microsoft wiederum wurde aufgefordert, eine Bürgschaft über einer Million Dollar zu hinterlegen. Das Geld soll die entstandenen Schäden decken, falls sich die einstweilige Verfügung im Nachhinein als ungerechtfertig erweisen sollte. Das Urteil ist bis zu einer weiteren Anhörung am 6. September gültig. Der eigentliche Prozess soll am 9. Januar 2006 stattfinden.

Lee, Spezialist für Spracherkennung und künstliche Intelligenz, war Ende der 90er Jahre von der Gates-Company angeheuert worden, um deren Asien-Forschungszentrum zu gründen. Zuletzt war der Manager in Redmond als Vice President der Microsoft-Abteilung "Natural Interactive Services" tätig. Google plante, dass Lee als Leiter seiner neuen Forschungs- und Entwicklungsabteilung in China anfangen sollte.

Ob dieser Wunsch in Erfüllung geht, hängt unter anderem vom Erfolg einer Gegenklage gegen Microsoft ab, die das Unternehmen aus Mountain View beim obersten Gericht von Kalifornien eingereicht hat (siehe auch: "Google kontert mit Gegenklage"). Darin argumentiert Google, dass Microsoft Lee nach kalifornischem Recht nicht bei der Wahl seines Arbeitgebers behindern dürfe. Die Gates-Company bezweifelt jedoch, dass das Gesetz für Lee Anwendung findet, da dieser für das Forschungszentrum in China angeheuert worden sei. (mb)