EGH-Generalanwalt will Verzögerungstaktik aufheben:

IBM-Klage scheint unzulässig

09.10.1981

LUXEMBURG (nw) - Einen Strich durch IBMs Verzögerungsrechnung scheint der Europäische Gerichtshof zu machen. Generalanwalt Gordon Slynn hält einer VWD-Meldung zufolge die von Big Blue gegen die EG-Kommission angestrengte Klage für unzulässig.

Die IBM-Klage richte sich nicht gegen eine Wettbewerbsentscheidung der Kommission, argumentiert Slynn sondern gegen eine Zusammenfassung von Beschwerdepunkten. Sollte der Gerichtshof diesen Argumenten folgen, dürfte der IBM-Versuch, das Verfahren wegen Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung noch vor der Verhandlung abzublocken, gescheitert sein.

Die Kommission leitete das Verfahren ein, nachdem sich andere Hersteller über das Verhalten von IBM beschwert hatten. Grund der IBM-Klage gegen das Wettbewerbsverfahren war die angebliche Verletzung von Formvorschriften.