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Vorläufige Anordnung stoppt Explorer-Windows-Bundle

Gericht untersagt Microsoft Lizenzierungspraktik

12.12.1997
Von md 
Vorläufige Anordnung stoppt Explorer-Windows-Bundle

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Ein US-Bezirksgericht hat den Lizenzierungspraktiken von Microsoft einen Riegel vorgeschoben. Der Softwaregigant darf entsprechend einer 19seitigen Erklärung Lizenznehmer seiner Software nicht mehr dazu verpflichten, den Browser „Internet Explorer" bereits integriert in das Betriebssystem Windows 95 auszuliefern. Die Anordnung von Richter Thomas Penfield Jackson ist vorläufig und gilt bis zu einer endgültigen Entscheidung. Der Richter erklärte, er müsse Microsofts Bisheriges Vorgehen vorerst untersagen um zu verhindern, daß das Unternehmen noch während des Verfahrens eine Monopolstellung auf dem Markt der Internet-Browser aufbaue. Nicht folgen wollte der Richter der Forderung des Justizministeriums, Microsoft mit einer täglichen Geldstrafe von einer Million Dollar zu belegen, falls das Unternehmen der Anordnung nicht folgt. Ein Rechtsprofessor soll im Auftrag des Gerichts beobachten, ob Microsoft sich an die Entscheidung hält.