LG Frankfurt

Gericht hebt einstweilige Verfügung gegen Taxi-Konkurrent Uber auf

16.09.2014
Etappensieg für den Taxi-Konkurrenten Uber: Das Landgericht Frankfurt hob am Dienstag seine einstweilige Verfügung aus dem August auf.

In der Sache sei die Verfügung zwar rechtens gewesen, entschied das Gericht. In der mündlichen Verhandlung habe sich aber "herausgebildet, dass die zunächst vermutete Dringlichkeit als widerlegt zu erachten ist", erklärte der Vorsitzende Richter Frowin Kurth. Es gebe somit keinen Grund mehr, den Streit per Eilentscheidung zu entscheiden.

Damit darf das kalifornische Unternehmen nun etwa über seinen Dienst UberPop in Deutschland Fahrgäste an private Fahrer vermitteln. Die Genossenschaft Taxi Deutschland kündigte allerdings unmittelbar nach dem Urteil an, in Berufung zu gehen. Letzte Instanz im Eilverfahren ist das Oberlandesgericht (OLG). Scheitert das Taxigewerbe dort ebenfalls, bliebe noch der Weg per Klage über ein - möglicherweise langwieriges - Hauptverfahren.

Das Taxigewerbe sieht in Ubers Geschäftsmodell unfairen Wettbewerb: Die angeheuerten privaten Fahrer hätten keine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz und erfüllten auch sonst nicht die teils kostenintensiven Auflagen des Taxigewerbes. Uber-Deutschlandchef Fabien Nestmann versicherte nach der Frankfurter Entscheidung: "Es geht uns nicht darum, das traditionelle Taxigewerbe zu verdrängen. Was wir wollen, sind mehr Wahlmöglichkeiten für alle." (dpa/sh)