Einstweilige Verfügung

Landgericht Frankfurt stoppt Fahrdienst Uber bundesweit

02.09.2014
Der neue Fahrdienst Uber bekommt in Deutschland kräftigen Gegenwind zu spüren. Das Landgericht Frankfurt bremst den Dienst nun mit einer Einstweiligen Verfügung bundesweit aus - zur Freude der Taxi-Unternehmer.

Der umstrittene Fahrdienst-Vermittler Uber darf seine Leistungen in Deutschland vorerst bundesweit nicht mehr anbieten. Das Landgericht Frankfurt/Main hat in einem Eilverfahren eine entsprechende Einstweilige Verfügung (PDF-Link) erlassen. Ohne eine offizielle Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz dürfe das Unternehmen keine Fahrgäste mehr über seine Apps "Uber" und "UberPop" befördern, ordnete das Gericht an. Bei Zuwiderhandlung droht der Firma ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro oder eine Ordnungshaft. Es gibt im Übrigen gar keine UberPop-App - UberPop ist ein Dienst, bei dem Uber private Fahrer mit deren privaten Autos vermittelt; gestartet war Uber ursprünglich mit dem Limousinendienst "UberBlack".

Die einstweilige Verfügung ist bereits am vergangenen Donnerstag ohne mündliche Anhörung von Uber ergangen. Das Unternehmen kann Widerspruch einlegen und um Aufhebung des Beschlusses bitten. Bis zum Start einer mündlichen Verhandlung ist in diesem Fall allerdings die Einstweilige Verfügung gültig. Als Klägerin ist die Taxi Deutschland Servicegesellschaft für Taxizentralen vor Gericht gezogen.

Uber ist inzwischen in über 200 Städten weltweit aktiv. Zuletzt war der UberPop in einzelnen Städten in Deutschland, unter anderem in Berlin und Hamburg, verboten worden. Das Start-up aus San Francisco mit europäischer Niederlassung in Amsterdam vermittelt über Smartphone-Apps Fahrer und Privatpersonen für die Beförderung und ist vor allem der traditionellen Taxi-Branche ein Dorn im Auge. Gegen die Untersagungsverfügungen wollte das Unternehmen Widerspruch einlegen und bis zu einer Entscheidung den Betrieb weiterlaufen lassen.

Das Gericht in Frankfurt wirft in dem Beschluss der Uber B.V. in den Niederlanden "unlauteres Wettbewerbsverhalten" vor. Die einstweilige Verfügung sei auch durch die Wiederholungsgefahr begründet. Nach Abmahnung habe das Unternehmen bislang keine Unterlassungserklärung abgegeben, stellte das Gericht fest.

Der Gesetzgeber lasse das Geschäftsmodell der Fahrgastbeförderung nur nach definierten Standards zu, sagte Dieter Schlenker, Vorsitzender der Genossenschaft Taxi Deutschland eG. "Kein Fahrgast kann Fahrer, Unternehmen und Fahrzeug durchchecken." Das Taxigewerbe will seine traditionellen Pfründe schützen und kritisiert an dem neuen Dienst, dass der Kunde bei einem Unfall nicht ausreichend geschützt sei, dass der Fahrer keine Gesundheitsprüfung absolvieren müsse und das Fahrzeug nicht gecheckt werde. Dass im regulierten Taxigeschäft viele Missstände herrschen, verschweigt Schlenker natürlich lieber. (dpa/tc)