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Europäischer Gerichtshof entscheidet über Sanktionen gegen Microsoft

20.12.2004

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Noch in dieser Woche wird das Gericht erster Instanz am Europäischen Gerichtshof (EuGH) über die Aussetzung der gegen Microsoft verhängten Auflagen entscheiden. Davon gehen mit dem Verfahren vertraute Quellen aus.

Wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht hatte die EU-Kommission Microsoft im März zu einem Bußgeld von 497 Millionen Euro verurteilt und gleichzeitig harte Sanktionen verhängt. Der Konzern soll in Europa eine Windows-Version ohne den Media Player auf den Markt bringen und zugleich Konkurrenten im Server-Markt Schnittstelleninformationen für Windows-Clients zur Verfügung stellen. Microsoft hat gegen das Urteil Berufung eingelegt und zudem per einstweilige Verfügung gefordert, die Auflagen bis zu einer endgültigen Gerichtsentscheidung auszusetzen. Das Bußgeld hat der Konzern bereits bezahlt.

Eine Aussetzung der Auflagen käme im dynamischen Softwaremarkt fast einem Freispruch gleich, monieren Kritiker. Das weitere Verfahren könne zwischen zwei und fünf Jahre dauern. Dessen ungeachtet hofft Microsoft nach wie vor auf eine gütliche Einigung, wie ein Firmensprecher vergangene Woche bestätigte. Konkrete Verhandlungen würden derzeit aber nicht geführt. (wh)