170.000 Unterschriften für Netzneutralität in der EU

EU stimmt ab: Kommt ein Nein zur Zensur im Internet?

03.04.2014
Von 
Jürgen Hill ist Chefreporter Future Technologies bei der COMPUTERWOCHE. Thematisch befasst sich der studierte Diplom-Journalist und Informatiker derzeit mit aktuellen IT-Trendthemen wie KI, Quantencomputing, Digital Twins, IoT, Digitalisierung etc. Zudem verfügt er über einen langjährigen Background im Bereich Communications mit all seinen Facetten (TK, Mobile, LAN, WAN). 
Mit einer Unterschriftenaktion wollen Bürgerrechtler und Verbraucherschützer die Abgeordneten des EU-Parlaments aufwecken. Bei der heutigen Abstimmung zur Reform des EU-TK-Marktes droht die Netzneutralität unter die Räder zu kommen. Es besteht die Gefahr, dass Großkonzerne wie Google, Facebook und Co. im Netz die Vorfahrt erhalten, gegen Cash.

Über 170.000 Unterschriften von besorgten Bürgern haben die Organisationen Campact, Digitalcourage, EDRi, Digitale Gesellschaft und der Verbraucherzentrale Bundesverband zum EU-Parlament gekarrt.

Campact.de und andere Bürgerrechtsorganisationen haben über 170.000 Unterschriften zur Wahrung der Netzneutralität gesammelt.
Campact.de und andere Bürgerrechtsorganisationen haben über 170.000 Unterschriften zur Wahrung der Netzneutralität gesammelt.
Foto: compact.de

Damit wollten sie die Abgeordneten vor der Abstimmung zur Reform des europäischen TK-Marktes darauf aufmerksam machen, dass mit der Vorlage eine Zensur des freien Internets zugunsten von Großkonzernen droht. (Was es mit dem Thema Netzneutralität und freies Internet auf sich hat, erklärt unser Video von Simpleshow).

Die Reform des europäischen TK-Marktes liegt der EU-Kommissarin Neelie Kroes am Herzen. Unter dem Schlagwort " Keine Roaming-Gebühren mehr" war die Kommissarin von den Medien für ihre Pläne zur Schaffung eines einheitlichen EU-TK-Binnenmarktes immer wieder gefeiert worden. Dabei wurde leider vergessen, dass der Reform-Entwurf auch Passagen enthält, die das freie Internet bedrohen. Knackpunkt ist hierbei die sogenannte Netzneutralität. Gesetzlich verankert ist die Netzneutralität bislang lediglich in den Niederlanden und Slowenien. Sie soll den diskriminierungsfreien Weitertransport der Datenpakete nach dem Best-Effort-Prinzip im Internet gewährleisten.

Kroes Entwurf sieht nun etwa im Erwägungsgrund 50 vor, dass Provider und Content-Anbieter frei über die QoS zur Auslieferung der Inhalte verhandeln dürfen: "Darüber hinaus besteht seitens der Inhalte-, Anwendungs- und Diensteanbieter Nachfrage nach der Bereitstellung von Übertragungsdiensten auf der Grundlage flexibler Qualitätsparameter, einschließlich der unteren Prioritätsebenen für nicht zeitabhängigen Datenverkehr. Dass Inhalte-, Anwendungs- undc Diensteanbietern die Möglichkeit offensteht, eine solche flexible Dienstqualität mit Anbietern öffentlicher elektronischer Kommunikation auszuhandeln, ist für die Bereitstellung von Spezialdiensten erforderlich und wird voraussichtlich eine wichtige Rolle in der Entwicklung neuer Dienste wie der Maschine-Maschine-Kommunikation (M2M) spielen".

Und in Artikel 23 des Entwurfs wird dann den Verbrauchern das Recht gewährt, mit ihren Providern entsprechende Verträge abzuschließen: "Endnutzern steht es frei, über ihren Internetzugangsdienst Informationen und Inhalte abzurufen und zu verbreiten und Anwendungen und Dienste ihrer Wahl zu nutzen. Endnutzern steht es frei, mit Anbietern von Internetzugangsdiensten Vereinbarungen über Datenvolumina und -geschwindigkeiten zu schließen und entsprechend solchen Datenvolumenvereinbarungen beliebige Angebote von Anbietern von Internetinhalten, -anwendungen und -diensten in Anspruch zu nehmen.

Endnutzern steht es ferner frei, mit Anbietern öffentlicher elektronischer Kommunikation oder mit Anbietern von Inhalten, Anwendungen und Diensten die Erbringung von Spezialdiensten mit einer höheren Dienstqualität zu vereinbaren. Um die Erbringung von Spezialdiensten für Endnutzer zu ermöglichen, steht es Anbietern von Inhalten, Anwendungen und Diensten sowie Anbietern öffentlicher elektronischer Kommunikation frei, miteinander Vereinbarungen über die Übertragung des diesbezüglichen Datenvolumens oder -verkehrs als Spezialdienste mit bestimmter Dienstqualität oder eigener Kapazität zu schließen…."

Welche Konsequenzen dies für den Internet-Nutzer haben kann, ist heute schon bei den Mobilfunknetzen zu beobachten: Eigene Dienste - etwa Spotify bei der Telekom - gegenüber den Inhalten Dritter bevorzugt, indem etwa ihr Inhalt im Mobilfunk nicht auf das verbrauchte Datenvolumen angerechnet wird. Kritiker befürchten, dass so ein Zwei-Klassen-Internet Einzug hält. Innovative Startups oder interessante private Blogs, die kein Geld haben, um entsprechende QoS, zu kaufen, könnten dabei in den Augen der Kritiker auf der Strecke bleiben.