Erfahrungen bei der Beschaffung von DV-Anlagen und -Geräten:Datenzentrale spart durch Mixen im Schnitt 20 Prozent

14.04.1978

Ausgelöst durch die Mietpreissteigerungen der Hersteller im Jahre 1974 ergab sich in den Folgejahren für die Datenzentrale Schleswig-Holstein bei einem damaligen Mietvolumen von rund 8 Millionen Mark pro Jahr mehr und mehr der Anlaß und die Notwendigkeit, zu überprüfen, wie sie die Bereitstellung technischer Geräte und deren Finanzierung weiter optimieren könne. Als besonders vorteilhaft erschien uns ein Mischsystem zwischen gekauften und gemieteten EDV-Anlagen einerseits und zwischen EDV-Geräten der Großhersteller und der Mixed-Hardware-Anbieter andererseits.

Zur Ermittlung von optimalen Entscheidungsgrundlagen bedurfte es in jedem einzelnen Fall detaillierter technischer und wirtschaftlicher Untersuchungen unter Berücksichtigung diverser Methoden der Wirtschaftlichkeitsrechnung (Kapitalwertmethode). Voraussetzung für eine Kaufalternative war die Annahme einer längerfristigen Nutzung der EDV-Anlage von beispielsweise fünf oder sieben Jahren und die Berücksichtigung eines Restwertes nach Ablauf der anwendungsorientierten Nutzungsdauer. Anfänglich stellte sich heraus, daß bei einer noch zu erwartenden Einsatzdauer von vier bis fünf Jahren die Vorteile der Kaufalternative gegenüber der Miete überwogen. Dieser kritische Punkt kann noch früher liegen, wenn sich der Kaufpreis der EDV-Anlage durch Mietanrechnungen früherer Perioden reduzieren läßt.

Die Preispolitik der Hersteller zielt, insbesondere seit der Ankündigung der IBM/370-148 und 138, auf eine weitere Verkürzung der für einen Kauf wirtschaftlichen Nutzungsdauer ab.

Halb Miete, halb Kauf

Der Kauf von DV-Anlagen muß aber dort seine Grenzen finden, wo die notwendige Beweglichkeit eines Rechenzentrums zur Anpassung an sich ständig verändernde Anforderungen eingeschränkt wird. Es ist deshalb unerläßlich, mindestens in gleichem Umfang DV-Anlagen auf Mietbasis mit kurz- und mittelfristiger Bindung unter Vertrag zu haben. So hat beispielsweise die Datenzentrale von fünf DV-Systemen lediglich zwei CPU-Einheiten der Serie IBM 1370-145 gekauft.

Eine weitere Möglichkeit der Reduzierung der EDV-Kosten besteht im Einsatz von Mixed-Hardware, und zwar vorwiegend bei Speichereinheiten und bei der Peripherie. So hat sich die Datenzentrale vorwiegend bei Band- und Platteneinheiten sowie bei Kernspeicheraufrüstungen für Anbieter entschieden, die nicht die Basisanlage zur Verfügung stellten. Heute entfallen rund 10 Prozent der direkten Anlagenkosten auf diese Mixed-Hardware-Anteile.

Günstige Restwerte

Die Beschaffung von DV-Geräten in Form eines Leasingvertrages hat bei der Datenzentrale wegen der nicht zu realisierenden steuerlichen Vergünstigungen nur in wenigen Fällen wirklich finanzielle Vorteile. In der Regel dürfte es möglich sein, günstigere Finanzierungsformen als das Leasing zu finden, wie Finanzierung durch eigene Kreditaufnahme bei Kreditinstituten. Die von der Datenzentrale getätigten Leasinggeschäfte sind vorwiegend wegen des Angebots günstiger Restwerte zur Übernahme nach Ablauf der Vertragsdauer und wegen sonstiger flexibler Regelungen - bei Bandperipheriegeräten und Bildschirmterminals - attraktiv geworden.

Besonders positive Erfahrungen hat die Datenzentrale beim Einsatz von Mixed-Hardware in Verbindung mit dem Abschluß eines Leasing-Vertrag gemacht. Fremdhersteller haben nach unseren Erkenntnissen in Einzelfällen gute Kontakte zu Leasing-Gesellschaften und sind so in der Lage aus dieser Kombination heraus günstige Angebote zu unterbreiten.

"Besondere Vertragsbedingungen"

Zur Wahrung der im öffentlichen Bereich anzuwendenden "Besonderen Vertragsbedingungen (BV)" haben sich die folgenden vertraglichen Bindungen als vorteilhaft erwiesen:

þAbschluß eines Leasing-Vertrages mit der Leasing-Gesellschaft über 24, 36 oder 48 Monate mit der Möglichkeit, nach Ablauf dieser Zeit zwischen den Alternativen käufliche Übernahme zu vereinbarten Restwerten, Mietverlängerung oder Rückgabe des Mietgegenstandes mit anschließender Übernahme eines Nachfolgesystems zu wählen.

þAbschluß eines BVB-Wartungsvertrages mit dem Fremdhersteller bei gleichzeitiger Zusage, für die vorgesehene Vertragslaufzeit in die Rechte und Pflichten eines Vermieters nach dem BVB-Mietvertrag einzutreten; hierdurch wird sichergestellt daß bedeutende BVB-Bestimmungen für Funktionsprüfung, Gewährleistung auch auf den Leasing-Gegenstand Anwendung finden.

Negative Erfahrungen aus dem Zusammenwirken zwischen dem Hersteller der Mixed-Hardware und dem Hersteller der Basisanlage sind nicht aufgetreten. Neben den üblicherweise in der Anfangsphase der Umrüstungen entstehenden geringfügigen Problemen hat es weitergehende Koordinierungs-Schwierigkeiten nicht gegeben. Insbesondere ist ein Nachlassen des Interesses der Hersteller der Basisanlage nicht festzustellen. Auch bei Umsatzeinbußen sind nach unseren Erfahrungen die Hersteller der Groß-EDV-Anlagen weiterhin daran interessiert, mit der Datenzentrale zusammenzuarbeiten. Trotz mehrfach geäußerter Widerstände einzelner Hersteller gegen entsprechende Regelungen in den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) bezüglich des Anschlusses von Geräten von Fremdherstellern beabsichtigen die Hersteller offensichtlich keine Präzedenzauseinandersetzung mit der Datenzentrale.

*Hans Lauschbach ist Abteilungsleiter Finanzen bei der Datenzentrale Schleswig-Holstein