Kooperation von Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen

Entwicklung einer Einwohner-Datenbank

21.02.1975

MÜNCHEN - Die Einführung des bundeseinheitlichen Personenkennzeichens (PK) bis 1978/79 erfordert die Zusammenarbeit der elf Bundesländer mit ihren 15 000 Kommunen. Die drei Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen haben sich bereits zu einer Kooperation in Angelegenheiten PK bereiterklärt. In München wurde ein Vertrag geschlossen zur einheitlichen Entwicklung einer kommunalen Einwohnerdatenbank.

Ziel des Vorhabens ist eme modulare Programmierung und ein modularer Verfahrensaufbau, um sowohl kleine wie große Gemeinden bedienen zu können", berichtet Christian Köhler, Geschäftsführer des bayerischen Partners AKDB (Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in Bayern). Die AKDB wird im Rahmen des Gesamtprojekts den Aufbau einer kommunalen Datenbank übernehmen.

Die Datenzentrale Baden-Württemberg erstellt die Software für die Verknüpfung der kommunalen Datenbank mit der staatlichen PK-Vergabeorsanisation .

Programme zur Auswertung der Einwohnermeldebank schreibt die kommunale Datenverarbeitungsgemeinschaft Nordrhein-Westfalen. Ferner wird dieser Vertragspartner die Software fur die Datenfernverarbeitung im Einwohnermeldewesen liefern, darüber hinaus wird sie den Aufbau eines hierarchischen Datenbanksystems durchführen.

Die Koordinierung des Dreiländerprojekts obliegt der kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung in Köln. Das Bundesministerium für Forschung und Technologie fördert das Gesamtprojekt mit 10 Millionen Mark. "Damit sind aber die Kosten noch lange nicht abgedeckt", erklärt Köhler, und weiter: "in das PK-Projekt haben wir bereits 40 Mannjahre seit Herbst 71 investiert. Auch diese Investition wurde im Rahmen des bayerischen EDV-Gesetzes gefördert." Da in einzelnen Kommunen unterschiedliche Computersysteme stehen, achtet man auf Herstellerneutralität: "Wir programmieren überwiegend in Cobol, damit wir die Programme zumindest auf Siemens- und IBM-Anlagen fahren können."

Als Folgeerscheinung des Münchner Vertrages erhoffen die Beteiligten den Anschluß weiterer Bundesländer.