Die Frau auf der Karriereleiter

Ein Weg nach oben oder nur knapp daran vorbei?

10.11.2010
Von Ellen Maier
Bevor es mit dem beruflichen Aufstieg losgeht, sollte jede Frau für sich definieren, wie sie es mit dem Begriff Karriere hält.

Weibliche Berufstätige verdienen laut Statistischem Bundesamt für die gleiche Arbeit etwa 30 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen. Hört man sich in Unternehmensberatungen, IT-Häusern und anderen Branchen um, so finden sich viele Beispiele, die diese Zahlen belegen. Jedoch sind Diskussionen, die vor dem Hintergrund der "Diskriminierung" von Frauen geführt werden, mühselig, langwierig und oft einseitig emotional geprägt.

Zielführender ist es wohl zu fragen, welche Kriterien für Frauen bei der Wahl ihres Arbeitsplatzes eine entscheidende Rolle spielen, um frühzeitig gewollt - oder auch ungewollt - die Weichen für eine große, mittlere, kleine oder gar keine Karriere zu stellen. Junge Absolventinnen suchen in erster Linie nach persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten, netten Vorgesetzen und Kollegen sowie der in der heutigen Zeit selten erreichbaren Jobsicherheit.

Der Wunsch ist die Vereinbarkeit von Berufsleben, einem gut gefüllten Geldbeutel und einer glückliche Beziehung. Die Realität hingegen ist einerseits geprägt durch den gesellschaftlichen Druck, anderseits aber beispielsweise auch durch das Elternhaus, in dem Vater und Mutter bereits erfolgreiche Unternehmer sind und den Karriereweg von Tochter oder Sohn schon vor der Geburt schriftlich fixiert haben. Die wenigsten machen sich an um ihre eigene Definition des Begriffs Karriere Gedanken. In Zeiten von Wirtschaftskrisen, wiederkehrenden Booms, Social Networking und der "Mein Haus, mein Auto, meine Yacht"-Philosophie, ist die Erfolgsspur eines Menschen oft zu sehr durch seine beruflichen Leistungen und Erfolgen geprägt. Von Karriere im privaten Bereich zu sprechen? Fehlanzeige. Unpassend. Hausfrau bleibt Hausfrau.

Aber was ist vom Begriff der sogenannten persönlichen Karriere zu halten? Kann man nicht auch mit Kind, Kegel und einem erfüllten Berufsleben weitere individuelle Ziele erreichen? Erstaunlicherweise sind es seltener die männlichen Alpha-Tiere, die im Rahmen der Debatte um die mögliche Vereinbarkeit von Baby und Bürostuhl unmissverständliche Kommentare gegenüber Schwangeren abgeben, sondern die eigenen Geschlechtsgenossinnen: Schon-Mamas, Mehrfach-Mamas, Noch-Nicht-Mamas, Niemals-Mamas, Vollzeit-Mamas, Teilzeit-Mamas und die Über-40-Frauen.

Spricht man mit einer Auswahl von ihnen über die eigene Planung, direkt nach dem Mutterschutz wieder "sanft" in den Job durch anfängliche Home-Office und Teilzeitarbeit einzusteigen, erntet man Reaktionen von mitleidigem Schmunzeln bis hin zum strafenden Kopfschütteln, gepaart mit Kommentaren von: "Ja, ja, das hab ich auch vorgehabt und danach kommt alles anders als man denkt", über "Nach 8 Wochen wieder arbeiten? Mamas brauchen ihre Auszeit, nimm Dir mindestens drei Jahre" bis hin zu "Das Kind soll nach einem Jahr schon in die Krippe? Also ich weiß ja nicht". Und wenn man jetzt noch an die erschwerten Bedingungen für Wiedereinsteigerinnen ins Berufsleben denkt, dann kann der Gedanke an die klassische Karriereleiter dezent ad acta gelegt werden. Oder gibt es vielleicht doch noch einen Hoffnungsschimmer am Horizont?

Abgesehen davon, dass es immer mehr Frauen in vorwiegend kleinen und mittleren Unternehmen gelingt, eine Führungspositionen einzunehmen, so ist doch jede Frau auf sich alleine gestellt. Das ist auf der einen Seite beschwerlich und ressourcenraubend. Betrachtet man das Ganze aber unter einem anderen Blickwinkel und nimmt sich die Zeit, die letzten vergangenen Berufsjahre selbstkritisch unter die Lupe zu nehmen, so eröffnet sich jeder Frau eine entscheidende Möglichkeit: durch ihre persönliche Definition von Glück, Erfolg und Karriere den individuell richtigen Weg einzuschlagen.

Der Rechtstipp: Streitigkeiten wegen der Elternzeit

Von Robert Gorschak*

Anlässlich einer Elternzeit kommt es zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern häufig zu Streitigkeiten, etwa über die Dauer der Elternzeit oder den Umfang einer etwaigen Teilzeittätigkeit während der Elternzeit. Ein erhebliches Konfliktpotential besteht insbesondere bei der Rückkehr in den Job nach einer - oft mehrjährigen - Elternzeit. Generell ist hier sowohl für die Arbeitgeber- als auch für die Arbeitnehmerseite anzuraten, frühzeitig die wechselseitige Abstimmung zu suchen und dieses Thema nicht auf die lange Bank zu schieben.

Aus rechtlicher Sicht verhält es sich so, dass mit dem Ende der Elternzeit die beiderseitigen Hauptleistungspflichten wieder im vor der Elternzeit bestehenden Umfang aufleben. Der Arbeitnehmer hat allerdings keinen Anspruch darauf, an "seinen" alten Arbeitsplatz zurückzukehren. Der Arbeitgeber ist nur verpflichtet, dem Arbeitnehmer nach Rückkehr aus der Elternzeit eine Tätigkeit zuzuweisen, die den arbeitsvertraglichen und ggf. betrieblichen und/oder tarifvertraglichen Regelungen entspricht.

Dies ist oft von Seiten der Arbeitgeber entweder nicht möglich oder - aus den unterschiedlichsten Gründen - nicht gewollt. Nicht selten mündet dies in Verhandlungen über eine Aufhebung des Arbeitsverhältnisses bzw. in Rechtstreitigkeiten vor den Arbeitsgerichten. Häufig ist eine Aufhebungsvereinbarung die im Ergebnis für beide Seiten bessere Lösung, da bei einer Uneinigkeit über die Art oder den Umfang der Tätigkeit Streitigkeiten programmiert sind. Bei Abschluss einer solchen Aufhebungsvereinbarung sollten sich Arbeitnehmer über etwaige Auswirkungen auf eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld und die Höhe des Arbeitslosengeldes informieren.

* Dr. Robert Gorschak ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Kanzlei Heisse Kursawe Eversheds in München.