Prozesskostenrechner

Das kostet Ihr gutes Recht

17.03.2011
Von Birte Meyer

Prototyp muss vor Juristen und IT bestehen

Auf dieser Basis entwickelte Pentos den ersten Prototyp, der dem Kunden sofort zur Verfügung gestellt und jeweils von zwei Stellen kontrolliert und abgenommen wurde: Während Juristen die inhaltlichen Merkmale überprüften, nahmen IT-Experten die Test-Anwendungen aus technischer Sicht unter die Lupe. Die gewünschten Anpassungen wurden dann direkt von Pentos eingearbeitet. Diese Vorgehensweise sorgte dafür, dass der Rechner innerhalb weniger Wochen online gehen konnte.

Im Laufe des Projekts entstand die Idee, einen Zinsrechner zu entwickeln, der fällige Verzugszinsen sekundenschnell berechnet. Auch der wurde schnell umgesetzt.

Eine Beispielrechnung

Was Nutzer vom Prozesskostenrechner erwarten können, macht ein Beispiel deutlich: Nehmen wir an, der Streitwert eines Verfahrens liegt bei 200.000 Euro. Nun ermittelt der Prozesskostenrechner, dass der Mandant sich bei einer außergerichtlichen Einigung auf 2.833 Euro Anwaltskosten einzustellen hat. Geht das Verfahren vor Gericht, werden bereits in erster Instanz 13.816 Euro fällig. Wird Berufung eingelegt, kommen in zweiter Instanz 17.973 Euro dazu. Für die Revision fallen weitere 23.751 Euro an. Das Gesamtrisiko aller Kosten liegt also bei 58.374 Euro. All das zeigt das Programm in Sekundenschnelle an.

Die Investition hat sich doppelt gelohnt

Seit Mai 2010 stehen nun der Prozesskosten- und der Zinsrechner online zur Verfügung. Wer wissen möchte, wie viel sein Verfahren bei negativem Ausgang kostet, profitiert nicht nur von den detaillierten Angaben, sondern auch von praktischen Zusatzfunktionen. So lassen sich die Ergebnisse der Berechnung exportieren und per E-Mail versenden.

Die Desktop-Anwendung Adobe Air erlaubt es, den Rechner auch offline zu nutzen. Das hat Vorteile vor allem für Anwälte, die den Rechner in ihrer täglichen Arbeit einsetzen.

Einmal vorgenommene Berechnungen lassen sich zudem speichern und jederzeit wieder laden. Und wer bereits mit der ersten Version des Prozesskostenrechners gearbeitet hat, muss sich nicht umgewöhnen. Trotz neuer Funktionen haben sich die Felder und Berechnungsoptionen nicht verändert.

Für die Allianz ProzessFinanz GmbH hat sich die Investition gelohnt: Der Rechner dient als Kundenbindungsmaßnahme und sendet nach außen das Signal einer modernen und zukunftsorientierten Unternehmensphilosophie. (qua)