Cyber-Justiz noch im Betatest

28.03.2002
Von Volker Pampus

Trotz aktenkundiger Fälle in Bezug auf das "Online-Recht" sind die Auslegungen der zuständigen Richter alles andere als vorhersehbar. Wenn alle im Unternehmen über die Rechtslage im Zusammenhang mit IT-Systemen informiert sind, steht der Aufzeichnung und Auswertung von internem Netzwerkverkehr zu Sicherheitszwecken sicherlich nichts im Wege. Selbst das Bundesdatenschutzgesetz, nach dem persönliche Nutzungsdaten umgehend nach Verbindungsende gelöscht werden müssen, stellt kein Problem dar, wenn die aufgezeichneten Informationen weitestgehend anonym gehalten sind. (bi)

*Volker Pampus ist Geschäftsführer von Internet Security Systems in Stuttgart.

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Beweissicherung im Sektor Informationstechnik ist software- und beratungsintensiv, denn noch ist "digitale Rechtssicherheit" hierzulande fraglich. Es gilt auch mit den juristischen Tücken möglicher Hackerangriffe fertig zu werden. Die Justiz befindet sich bei der Be- und Verurteilung von Cyber-Unrecht im Betatest.

Software für die Rechtssicherheit

Zur Standardausstattung sollte ein aktueller Virenscanner gehören. Diverse Gerichtshöfe haben die Gefahr durch Computerviren als "bekannte Tatsache" bezeichnet - von jedem Anwender wird erwartet, dass er sich mit probaten Mitteln vor diesen Bedrohungen schützt.