Wenn die Kündigung droht

Arbeitsrecht für Bankmitarbeiter

12.11.2008
Von 
Alexandra Mesmer war bis Juli 2021 Redakteurin der Computerwoche, danach wechselte sie zu dem IT-Dienstleister MaibornWolff, wo sie derzeit als Head of Communications arbeitet.
In Frankfurt am Main wächst die Verunsicherung der Bänker. Viele wenden sich schon vorsorglich an Arbeitsrechtsspezialisten.

Die Angst geht um: Bankangestellte sind verunsichert, wie sich die Finanzkrise auf ihren Arbeitsplatz auswirken wird. Anwaltskanzleien wie die auf Arbeitsrechtsfragen spezialisierte Kanzlei KMO Kestler Mielert Otto in Frankfurt am Main registrieren auffallend viele Anfragen. Laut Rechtsanwalt Tomas Mielert suchen viele Bankmitarbeiter bereits vorsorglich Rat, auch wenn noch keine Versetzung oder Kündigung ausgesprochen wurde.

Auch vereinbarte Bonuszahlungen, Abfindungsregelungen und Altersversorgung spielen bei den Beratungsgesprächen eine Rolle. Als Hilfe für Bankenmitarbeiter hat die Kanzlei unter www.kmo-legal.de einen ausführlichen Leitfaden zum Thema Arbeitsrecht zusammengestellt. Er informiert über Versetzungen, Änderungskündigungen, Kündigungen und den Aufhebungsvertrag. Darin kann man etwa nachlesen, dass man eine Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen einreichen muss. Diese Frist gelte übrigens auch bei einer Änderungskündigung, durch die der Mitarbeiter zwar weiterbeschäftigt ist, allerdings zu veränderten Konditionen.