Verbesserter Datenschutz bei der Übermittlung von Passagierdaten gefordert

19.06.2006
Von Dorothea Friedrich
Die Datenschutzbeauftragten der EU fürchten eine weitere Aufweichung des Datenschutzes. Sie wehren sich gegen die Folgen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs, der kürzlich entschieden hat, dass das im Mai 2004 geschlossene Abkommen über die Vermittlung von Passagierdaten mit den USA durch die EU gekündigt werden muss.

Ab dem 1. Oktober wäre die Übermittlung dieser Daten ohne Rechtsgrundlage, sollte bis dahin kein Folgeabkommen geschlossen werden. Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, fürchtet fatale Konsequenzen, wenn es keine weitere europäische Vereinbarung gibt. Es sei fraglich, ob und wie ohne eine entsprechende Vereinbarung die von den USA zugesagten Datenschutzgarantien von europäischer Seite überwacht und durchgesetzt werden könnten, sagte er. Außerdem wollen die europäischen Datenschützer erreichen, dass ihre bisherigen kritischen Stellungnahmen in eine neue Vereinbarung mit einfließen und die derzeit 34 Datenmerkmale pro Fluggast deutlich reduziert werden, die die USA bislang erhalten.

Kritisch sahen die europäischen Datenschutzbeauftragten kürzlich bei einer Routine-Sitzung auch einen US-amerikanischen Gesetzentwurf zu Bekämpfung von Pandemien. Das Gesetz soll die Fluggesellschaften verpflichten, von allen Reisenden zusätzliche Daten, wie etwa eine Notfallkontaktadresse in den USA zu erheben, für 60 Tage zu speichern und im Bedarfsfall an die US-Behörden zu übermitteln. Das verstoße nicht nur gegen geltendes EU-Datenschutzrecht sondern auch gegen Bestimmungen der Weltgesundheitsbehörde, monierten die Experten.