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Mittelstand

SaaS für KMUs

Sage startet Online-Gehaltsrechner

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Der Softwareanbieter Sage räumt Kleinunternehmen die Bearbeitung von Lohnabrechnungen unter www.einfachlohn.de ein.

Mit dem neuen Online-Service www.einfachlohn.de können Selbstständige und Kleinunternehmen ihre Lohnabrechnungen künftig selbst durchführen, statt sie von einem externen Dienstleister zu übergeben. Sage garantiert eine steuerrechtlich korrekte Lohnabrechnung, ohne dass Anwender über spezifisches Fachwissen verfügen müssen. Das Angebot lässt sich via Internet-Browser bedienen und richtet sich an Unternehmen mit bis zu 20 Mitarbeitern. Das Abrechnungs-Portal wurde von mehreren hundert Kunden getestet. Es wird von dem neu gegründeten Geschäftsbereich "Sage Online Services" als SaaS- beziehungsweise Mietlösung betrieben, der künftig weitere Online-Services aufbauen soll.

Zur Bedienung sind laut Anbieter nur wenigen Maus-Klicks erforderlich. Damit seien alle Mitarbeiterdaten erfasst und die Lohnabrechnung ließe sich nach einer Testrechnung abschließen. Alle Daten werden in einem speziell gesicherten Rechenzentrum in Deutschland gespeichert und durch effiziente Verschlüsselungsverfahren übertragen, sodass ein Zugriff durch unbefugte Personen ausgeschlossen ist. Automatisch erzeugt der Online-Service auch die gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen an die Krankenkasse und das Finanzamt und sendet diese elektronisch an die jeweilige Institution. Abgerechnet wird der Service pro Lohnabrechnung, die ab 5,90 Euro erhältlich ist. Als optionaler Service wird der Versand der kuvertierten Lohnabrechnungen an das Unternehmen oder direkt an die Mitarbeiter angeboten.

Nach Abschluss der Bearbeitung stehen dem Kunden weitere Dienste zur Verfügung: Ein Lohnjournal kann Löhne und Gehälter aller Mitarbeiter darstellen. Außerdem stehen formatierte und mit aktuellen Daten versehene Überweisungsträger für herkömmliche oder Online-Überweisungen, monatliche Überweisungsjournale oder diverse Meldebescheinigungen zum Download bereit.

Die Mitarbeiter können im Portal ihre Arbeitszeiten erfassen, geänderte Adressen und Bankverbindung selbst eintragen sowie ihre Urlaubsanträge ausfüllen. Der Arbeitgeber wird informiert und kann etwa den Urlaub elektronisch genehmigen.

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