Wichtig: Natürlich lässt sich mit den vorgestellten Helfern auch Schindluder treiben. Nutzen Sie die Programme nur, um eigene Passwörter wiederherzustellen - andernfalls könnten Sie sich strafbar machen. Um an die Tools zu gelangen, sollten Sie die Downloadangebote unseriöser Websites meiden und nur auf vertrauenswürdigen Quellen zurückgreifen. Viele Hackerseiten versuchen nämlich, mit Trojanern und Würmern infizierte Programmversionen zu verbreiten.
| Die deutsche Rechtslage Im August 2007 setzte Deutschland EU-Vorgaben zur Bekämpfung von Computerkriminalität um. Seitdem steht im "Hackerparagraph" 202c des Strafgesetzbuches unter "Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten": "Wer eine Straftat nach § 202a (Ausspähen von Daten) oder § 202b (Abfangen von Daten) vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft." |