Neue Einnahmequelle für GEZ

Rundfunkgebühren für WLANs geplant

01.04.2009
Von 
Jürgen Hill ist Chefreporter Future Technologies bei der COMPUTERWOCHE. Thematisch befasst sich der studierte Diplom-Journalist und Informatiker derzeit mit aktuellen IT-Trendthemen wie KI, Quantencomputing, Digital Twins, IoT, Digitalisierung etc. Zudem verfügt er über einen langjährigen Background im Bereich Communications mit all seinen Facetten (TK, Mobile, LAN, WAN). 
Mit dem schnellen und kostengünstigen Surfen im Hotspot könnte es bald vorbei sein. Die Betreiber öffentlicher WLANs sollen demnächst Rundfunkgebühren bezahlen.

Auf der Suche nach neuen Einnahmequellen, um endlich auch in Deutschland den Einstieg in das hochauflösende Digitalfernsehen (HDTV) zu realisieren, zeigen sich die Gebühreneintreiber erfinderisch: Wie schon für beruflich genutzte PCs GEZ-Gebühren bezahlt werden müssen, sollen demnächst auch für professionelle WLANs, die als Hotspots betrieben werden, Rundfunkgebühren fällig werden. Wird ein WLAN dagegen lediglich privat genutzt, fallen keine weiteren Gebühren an, da ja bereits für Radio und Fernseher eine monatliche Abgabe bezahlt wird.

Indirekt werden Privatleute dennoch zur Kasse gebeten, denn sie müssen künftig bei der Hotspot-Nutzung mit einem Preisaufschlag zwischen zehn und zwanzig Prozent rechnen. Die Netzbetreiber wollen nämlich die neuen Kosten an die User weiterreichen.

Den Vorstoß begründen die Gebührenwächter damit, dass in öffentlichen WLANs ja per Internet-Stream Radio und Fernsehen empfangen werden könne. Damit betätigen sich die Hotspot-Betreiber nach der Logik der Bürokraten als Rundfunkveranstalter und hätten entsprechende Gebühren abzuführen. Umstritten ist allerdings noch, ob auch Unternehmen, die für Besucher und freie Mitarbeiter WLAN-Zugänge offerieren, ebenfalls unter die Gebührenpflicht fallen. Während die einen meinen, dass der Fall klar sei, denn hier werde ebenfalls der Rundfunkempfang für Dritte ermöglicht, halten andere dem entgegnen, dass diese Funknetze im Gegensatz zu Hotspots keine öffentlichen WLANs seien und sich deshalb die Gebührenfrage nicht stelle. Beim Gaststättenverband begrüßte man die neue Regelung, da man hofft, dass diese den ungeliebten WLAN-Hotspots endlich den Todesstoß versetzt. "Nach dem Schutz vor Zigarettenrauch können wir dann endlich unsere Mitarbeiter vor dem gefährlichen Elektrosmog bewahren", so ein Sprecher des Verbandes.