Wohnen und arbeiten unter einem Dach: Kündigungsschutz bei Gewerberäumen

Bei Mietverträgen kann es sich unter bestimmten Umständen um Mischmietverhältnisse handeln.

Bei Mietverträgen kann es sich unter bestimmten Umständen um Mischmietverhältnisse handeln.

Foto: Bernd Leitner/Fotolia

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