Mit einem Bein im Knast: Hacker-Paragraf verunsichert IT-Branche

Lutz Neugebauer, Bitkom: 'Es muss geklärt werden, ob die Software Funktionen beinhaltet, die kriminellen Zwecken dient.'

Lutz Neugebauer, Bitkom: 'Es muss geklärt werden, ob die Software Funktionen beinhaltet, die kriminellen Zwecken dient.'

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