Nicht nur für Online-Händler:

Was Sie vom Widerrufsrecht wissen sollten


 
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14. Wann beginnt die Widerrufsfrist zu laufen?
Die Widerrufsfrist beginnt dann zu laufen, wenn der Verbraucher eine ordnungsgemäße, deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht in Textform erhalten hat. Eine Belehrung auf einer Internetseite entspricht nicht der erforderlichen Textform, eine Belehrung in einer E-Mail dagegen schon! Nach neuer, seit dem 11.6.2010 geltender Rechtslage genügt es, wenn der Unternehmer den Verbraucher spätestens unverzüglich nach Vertragsschluss, in der Regel somit spätestens einen Tag danach, über das Widerrufsrecht belehrt. Auch dann beträgt nun die Widerrufsfrist zwei Wochen. Geht es - wie zumeist - um die Lieferung von Waren, so beginnt der Lauf der Widerrufsfrist nicht vor Erhalt der Ware.
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