EU-Datenschutzreform 2016: Die wichtigsten Änderungen


 
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Grenzübergreifend
Privatanwender dürfen jeden Fall von Datenmissbrauch an ihre nationale Aufsichtsbehörde melden - selbst dann, wenn die betroffenen Daten im Ausland verarbeitet wurden.
(Foto: Mikhail Starodubov - shutterstock.com)