Tipps für den Geschäftsführervertrag :

Checkliste für Beratungsverträge


 
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5. Honorar:
Überhöhte Beraterhonorare erkennt das Finanzamt nicht an. Die Höhe sollte marktüblich sein und sich mit Vergleichsdaten belegen lassen. Zudem achtet das Finanzamt genau darauf, dass Honorare nicht nachträglich vereinbart werden. Deshalb: Im Voraus die Vergütung eindeutig vereinbaren, entweder als Tages- oder Stundensatz, und klare Zahlungsmodalitäten festlegen.
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