Tipps für den Geschäftsführervertrag :

Checkliste für Beratungsverträge


 
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1. Nebentätigkeit:
Geschäftsführerverträge müssen eine Nebentätigkeit ausdrücklich erlauben. Das Verbot sogenannter "In-sich-Geschäfte" gemäß § 181 BGB muss ausgeklammert sein. Zudem ist die Art der Nebentätigkeit im Geschäftsführervertrag genau zu spezifizieren. Da Berater naturgemäß für mehrere Unternehmen tätig sind, ist auch eine Befreiung vom Wettbewerbsverbot zu vereinbaren.
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