DV und Recht

Zustimmung zur fristlosen Kündigung

19.09.1997

STUTTGART (jlp) - Will ein Arbeitgeber einem Schwerbehinderten das Arbeitsverhältnis fristlos kündigen, so muß er innerhalb von zwei Wochen bei der Hauptfürsorgestelle die Zustimmung zur Kündigung einholen. Innerhalb dieser Frist muß der Arbeitgeber alle die für ihn maßgeblichen Kündigungsgründe benennen. Ein Nachschieben von Kündigungsgründen ist nicht zulässig.