IT-Management/Outsourcing

Was sollte in welchem Vertrag stehen?

30.01.1998

Bei Outsourcing-Verträgen handelt es sich häufig um sogenannte typengemischte Vereinbarungen, die Leistungen verschiedener gesetzlicher Vertragstypen miteinander kombinieren - etwa kauf-, werk- und dienstvertragliche Elemente. Für die rechtliche Beurteilung ist jedoch die jeweilige Vertragsbezeichnung weitgehend unerheblich. Entscheidend sind vielmehr die definierten Leistungspflichten des Auftragnehmers. An ihnen orientieren sich auch die gesetzlichen Gewährleistungs- und Haftungsvorschriften für den jeweiligen Leistungstyp, soweit keine sonstigen vertraglichen Vereinbarungen getroffen sind.

Um die angesprochene Flexibilität für Leistungsänderungen zu schaffen und diese ohne unnötigen Aufwand umzusetzen, empfiehlt sich in der Regel ein Korsett aus Vereinbarungen, das aus einem (möglichst nicht zu verändernden) Rahmen- oder Hauptvertrag sowie Einzelaufträgen und Leistungsscheinen besteht, die sich bei Anpassungen relativ problemlos fortschreiben lassen. In jedem Fall müssen aber nach Leistungsänderungen die neu vereinbarten Leistungen und Vergütungen wieder einer wie auch immer gearteten und geschützten Datenbank entnommen werden können, um Konflikte zu vermeiden.

Besagter Rahmen- oder Hauptvertrag sollte indes das Procedere bei Änderungen und die Fortschreibung der Verragsdokumentation regeln. Auch die Vereinbarungen über die Einrichtung, die Arbeitsweise und die Kompetenzen der gemeinsamen Steuerungs- und Lenkungsgremien sind hier festzuhalten. Gleiches gilt für die Verabredungen in puncto Qualitätssicherung und -kontrolle. Für im Zweifel auftretende Leistungsmängel des Dienstleisters lassen sich hier zudem "Eskalationsstufen" unter Einschaltung der Lenkungsgremien verankern, die einen gewissen Problemlösungsweg vorgeben (können). Last, but not least wären in so einer "Präambel" zum gesamten Vertragswerk natürlich auch die Regelung von Fragen wie etwa der Ausschluß von Zurückbehaltungsrechten, die Festlegung von Erfüllungsort und Gerichtsstand etc. angebracht.Quelle: Schweinoch