Nutzung von IT-Equipment

Was ein Wartungsvertrag beinhalten sollte

21.03.2014
Von 
Ronald Wiltscheck widmet sich bei ChannelPartner schwerpunktmäßig den Themen Software, KI, Security und IoT. Außerdem treibt er das Event-Geschäft bei IDG voran. Er hat Physik an der Technischen Universität München studiert und am Max-Planck-Institut für Biochemie promoviert. Im Internet ist er bereits seit 1989 unterwegs.
In den Geschäftsbeziehungen zwischen Kunde und ITK-Dienstleister herrscht oft viel Unsicherheit. Was ist beispielsweise im Wartungsvertrag gesetzlich geregelt, was kann individuell vereinbart werden?

Nach wie vor gehören Wartungsverträge zum Standardangebot der ITK-Dienstleister. Zwar hat sich der Markt aufgrund der langen Gewährleistungsfristen der Hersteller erheblich verändert, aber viele Kunden erwarten von ihren Systemhäusern nach wie vor individuelle Betreuung. Es geht um Wartung der Hardware und Update-Pflege bei der Software.

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