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VoIP-Einführung erfordert Risikomanagement und Compliance

16.05.2007
IN EIGENER SACHE - "Das Bewusstsein für die Notwendigkeit von Risikomanagement und Compliance setzt sich im ICT-Bereich nur sehr langsam durch", so Jörn Albrecht von der Rechtsanwaltsgesellschaft Aderhold v. Dalwigk Knüppel GmbH. Wer beispielsweise Voice over IP einführt, denkt in erster Linie an die Vorteile, die diese Technologie dem Unternehmen bringt, und nicht an VoIP als IT-Sicherheitsrisiko.

Dabei werden häufig die Risikofaktoren unter den Tisch gekehrt. "In vielen Unternehmen fehlen klare Regeln für den Umgang mit rechtsrelevanten Themen", so die Feststellung des Rechtsanwalts, der das Thema am 22. Mai auf der Computerwoche/T-Systems-Technologie-Konferenz "IP Communications - Praxisbeispiele und Trends zu VoIP" vorstellen wird. In Deutschland wird die Forderung nach Compliance maßgeblich durch das KonTraG bestimmt, das für in Deutschland börsennotierte Unternehmen die Einrichtung eines Risikofrüherkennungssystems velangt. "Spätestens seit der Einführung des KonTraG darf Compliance und Risikomanagement von Unternehmen nicht mehr vernachlässigt werden - auch nicht im IT Bereich", erklärt Albrecht.

Vom Telekommunikationsgesetz über das Datenschutzrecht bis zum KonTrAG und der Geschäftsführerhaftung existieren IT-relvante Rechtsnormen, die für Nichtjuristen nahezu unüberschaubar sind. Das Prinzip "Augen zu und durch" führt jedoch, so die einhellige Meinung, früher oder später zum Konflikt. Albrecht rät daher: "Entwickeln Sie ein Gespür für die spezifischen Rechtsrisiken Ihrer IT-Vorhaben, beziehen Sie die Betrachtung IT-spezifischer Rechtsrisiken in den Aufgabenbereich der IT-Abteilung ein, sowohl bei Projekten wie auch im laufenden Betrieb." Albrecht spricht auf der Konferenz am 22. Mai zusammen mit anderen hochkarätigen Experten und Anwendern. Im Mittelpunkt aller Vorträge steht die praktische Umsetzung von VoIP-Projekten.

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