Rechenzentren contra Steuerberater:

Verfassungsgericht soll helfen.

02.07.1976

MÜNCHEN - Drei Rechenzentren, ein Datenerfassungsbüro, ein Buchführungsbüro und ein Bilanzbuchhalter haben beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen die dritte Änderung des Steuerberatergesetzes erhoben. Die Beschwerden werden voraussichtlich zu drei Klagen zusammengefaßt. Die Beschwerdeführer wollen sich damit gegen die im Gesetz verankerten "Privilegien" der Steuerberater bei der Kontierung und der Hilfeleistung in Buchführungsangelegenheiten sowie gegen das Werbeverbot wehren, das Rechenzentren die Werbung selbst für rein mechanische Abrechnungsarbeiten untersagt.