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USA schränken Alkoholhandel im Web ein

04.08.1999

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) – Wie erwartet verabschiedete das amerikanische Abgeordnetenhaus gestern mit großer Mehrheit das Gesetz "21st Amendment Enforcement Act", das den Verkauf von Alkohol über das Internet in 20 Bundesstaaten stark einschränkt. Die betreffenden Staaten erhalten das Recht, bundesgerichtliche Verfügungen gegen Händler zu erwirken, die gegen die Alkoholgesetze verstoßen. In den Gebieten, in denen der Kauf und Verkauf "geistiger" Getränke per Gesetz verboten ist, dürfen die Online-Händler keinerlei Internet-Bestellungen mehr aufnehmen beziehungsweise ihre Produkte ausliefern. Kritiker bemängeln jedoch, daß die ursprüngliche Absicht des Gesetzes, den Alkoholverkauf an Minderjährige zu unterbinden, nicht erreicht werde. Vielmehr würden die Interessen der Alkoholgroßhandlungen vertreten. Diese wollten auf ihren Staatsmonopolen sitzen bleiben und Online-Anbieter den Zutritt zu ihren Revieren verwehren. Bisher sind übrigens auch die virtuellen Alkohol-Anbieter dazu verpflichtet, Spirituosen nur auf Vorzeigen eines Ausweises an den Kunden auszuliefern. Minderjährige kämen damit gar nicht an das Feuerwasser. So gilt auch für die virtuelle Welt: Waffen sind in den USA leichter zu beschaffen als Alkohol.