Form- und Verfahrensfehler waren schuld

US-Richter verhilft Apple zu erstem Punktsieg gegen Xerox

06.04.1990

SAN FRANZISKO (IDG) - Mit einem klaren Sieg für Apple endete die erste Runde im Verfahren Xerox gegen Apple in Sachen Urheberrecht an der grafischen Benutzeroberfläche.

Ei US-Bundesrichter in San Franzisko wies die Xerox-Klage in weiten Teilen ab. Xerox hatte Apple im Dezember beschuldigt, die Idee der grafischen Benutzeroberfläche gestohlen und die Urheberrechte dazu unrechtmäßig erworben zu haben.

Gleichzeitig forderte das Unternehmen einen Schadenersatz in Höhe von 150 Millionen Dollar. Fünf der sechs Klagepunkte wurden jetzt bereits in der ersten Runde des Verfahrens abgewiesen.

Nur die Frage, ob Xerox seinerzeit tatsächlich die grafische Benutzerführung erfunden hatte, ist noch nicht geklärt. Xerox ha jetzt noch einen Monat Zeit, in diesem Punkt weitere Beweise zu bringen.

Trotz dieser Schlappe hat Xerox noch nicht aufgegeben. Das Unternehmen will gegen die Entscheidung Berufung einlegen, da das Gericht auf Antrag der Apple-Anwälte keine echte Entscheidung zur Sache fällte, sondern Form- und Verfahrensfehler der Xerox-Vertreter zur Grundlage des Urteils machte.

Sollte die Berufung keinen Erfolg haben, darin sind sich beide Seiten jetzt schon einig, wird Xerox keine Chance haben, jemals Schadenersatz zu erhalten.