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US-Patentamt führt neue Online-Regeln ein

30.03.2000

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Das U.S. Patent and Trademark Office (USPTO) hat gestern angekündigt, seine Prüfungsverfahren für Online-Patentanträge zu verbessern. Geplant ist, in Zukunft die eingereichten Online-Praktiken und -Technologien nicht nur einmal, sondern zweimal unter die Lupe zu nehmen. Zudem soll genauer definiert werden, was eine allgemein gültige Geschäftsmethode und was ein einzigartiges Geschäftsmodell im E-Commerce-Markt ist. Das Patentamt war zunehmend in die Kritik geraten, als Online-Firmen sich Verfahren und Modelle rechtlich schützen ließen, die von vielen Marktexperten als weder neu noch einzigartig eingestuft wurden. Amazon.com erhielt beispielsweise ein Patent für seine Express-Einkaufsfunktion namens "One-Click". Inzwischen hat der Online-Buchhandel Klage gegen den Konkurrenten Barnesandnoble.com mit der Begründung eingereicht, dieser würde mit einer

ähnlichen Online-Shopping-Methode sein Patent verletzen. Die Website Priceline.com hat sich seine sogenannte "Name-your-price"-Methode patentieren lassen, mit der Kunden ihren Wunschpreis für ein Produkt angeben können.

Die neuen Richtlinien für die Überprüfung von Online-Patentanträgen sollen innerhalb des nächsten Monats vorgestellt werden. Außerdem soll ein Partnerschaftsprogramm mit der E-Commerce-Industrie ins Leben gerufen werden, in dem die Beteiligten alle drei Monate zu Technologie-Diskussionsrunden zusammentreffen. Zur Gründung dieser Gruppe wird in diesem Sommer ein einmaliges Kick-off-Roundtable stattfinden, an dem Akademiker, Industrieverbände und Firmenvertreter teilnehmen sollen.