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US-Justiz vs Oracle: Richter nimmt beide Seiten ins Kreuzverhör

21.07.2004

Anlässlich der Abschlussplädoyers im Prozess des US-amerikanischen Justizministeriums gegen Oracle hat Richter Vaughn Walker die Anwälte die Argumente beider Parteien mit seinen Fragen geprüft. Die US-Behörden versuchen mit ihrer Klage, die von Oracle angestrebte feindliche Übernahme des Wettbewerbers Peoplesoft per Gerichtsbeschluss zu blockieren. Eine Fusion beider Unternehmen ginge auf Kosten des Wettbewerbs und hätte in der Konsequenz höhere Preise für die Kunden zur Folge. In den Fragen Walkers an Claude Scott, Chefanwalt des Ministeriums, ging es vor allem um die Definition des Marktes. So kritisierte der Richter die Beschränkung der Kartellwächter auf den US-Markt. Der Softwarecode, den Firmen wie Oracle und Peoplesoft verkauften, sei in den USA und Europa der gleiche, erläuterte

Walker. Deshalb könne man im Grunde nur auf einer weltweiten Basis argumentieren. Die Eingrenzung Scotts auf eine hochfunktionale Human-Resource- und Finanz-Management-Software bezeichnete er als schwierig und unbeholfen. "Wurde diese Definition überhaupt schon einmal außerhalb dieses Gerichtssaales verwendet?" fragte der Richter. Scott ließ sich indes nicht irritieren und beharrte darauf, dass egal ob man den US-Markt oder Europa in Betracht ziehe, durch die Übernahme eine Alternative für die Kunden weg falle.

In diesem Punkt stimmte Walker mit der Kartellbehörde überein. Er verwies auf zahlreiche Zeugen aus Unternehmenskreisen, die bestätigt hatten, dass mit Peoplesoft einer der drei wichtigsten Anbieter vom Markt verschwinden würde. Diese Konzentration sei besorgniserregend, so Walker. Diese Einschätzung konnte auch Oracle-Anwalt Dan Wall nicht widerlegen. Er widersprach der Ansicht, dass sich der Markt nur auf die drei großen Anbieter SAP, Peoplesoft und Oracle konzentriere. Vielmehr spielten auch Unternehmen wie Lawson Software oder American Management Systems eine Rolle. Wall verwies ferner darauf, dass Oracle mit der Übernahme von Peoplesoft keineswegs zum Marktführer aufsteigen würde. Dazu sei SAP nach wie vor zu stark – gerade wenn man den weltweiten Markt betrachte.

Nach der Anhörung der Schlussplädoyers wartet die Branche gespannt auf das Urteil Walkers. Mit einem Spruch wird noch im August dieses Jahres gerechnet. Bislang ließen sich keine eindeutigen Indizien feststellen, welche Seite den Richter überzeugen konnte. Doch auch nach ende des Prozesses sind die Querelen rund um die angestrebte Peoplesoft-Übernahme durch Oracle noch nicht vorbei. Beide Seiten haben die Möglichkeit, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Außerdem untersucht zurzeit auch die EU-Kommission die möglichen Folgen des Deals. Der Spruch Walkers könnte jedoch richtungsweisend für alle weiteren Verfahren sein. (ba)