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US-Gericht: Yahoo muss Nazi-Auktionen nicht sperren

08.11.2001
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MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Das Internet-Portal Yahoo darf weiterhin Auktionen mit Nazi-Devotionalien anbieten. US-Bezirksrichter Jeremy Fogel hat gestern entschieden, dass die US-Justitz nicht einschreiten muss, wenn Internet-Inhalte von US-Firmen gegen Gesetze anderer Nationen verstoßen.

Ausgangspunkt war ein Rechtsstreit in Frankreich, in dem ein französisches Gericht Yahoo dazu verurteilte, den Zugang zu Auktionen mit nationalsozialistischen Erinnerungsstücken für französische Kunden zu sperren. Die Begründung war damals, dass niemand das Recht habe, unter Berufung auf freie Meinungsäußerung die Erinnerung an das Nazi-Regime hochzuhalten und so die Überlebenden des Holocaust zu beleidigen.

In den USA würden viele Internet-Inhalte produziert, die in anderen Ländern Gesetzeskonflikte nach sich zögen, so das amerikanische Gericht nun. US-Anbieter müssten deswegen in den Vereinigten Staaten nicht mit Konsequenzen rechnen, da die Meinungsfreiheit durch den ersten Zusatz der US-Verfassung garantiert werde.