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US-Gericht prüft Freispruch für Anbieter von Peer-to-Peer-Software

03.02.2004

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Ein Bundesberufungsgericht im US-amerikanischen Pasadena wird in den nächsten Wochen die Entscheidung eines US-Richters prüfen, wonach Anbieter von Peer-to-Peer-Programmen nicht für Gesetzesverstöße der Softwareanwender verantwortlich gemacht werden könnten. In seiner Begründung vom April vergangenen Jahres schrieb Richter Stephen Wilson: Letztendlich entschieden die Nutzer, ob sie das Produkt gesetzeskonform oder nicht verwendeten. Die Firma Streamcast Networks, die mit Grokster und Morpheus zwei Peer-to-Peer-Programme verantwortet, habe einen vergleichbaren Status wie Anbieter von Videorekordern und Kopierern. Deren Geräte könnten ebenfalls dazu verwendet werden, Urheberrechte zu verletzen.

Mit dieser Entscheidung erhielten die Bemühungen der Plattenindustrie, den Tausch von urheberrechtlich geschützten Inhalten über verteilte Peer-to-Peer-Netze einzudämmen, einen klaren Dämpfer. Nachdem zuvor Verfahren wie gegen den Tauschbörsenpionier Napster gewonnen worden waren, hatten die Musikmogule auf weitere Schützenhilfe von Seiten des Gesetzes gehofft. Im Vorfeld des Berufungsverfahrens warnen die Anwälte der Musikindustrie vor möglichen Folgen des Urteils. Durch die technischen Möglichkeiten, die das digitale Zeitalter biete, sei derzeit jeder Copyright-Schutz grundsätzlich bedroht. Dafür müssten auch die Anbieter der technischen Hilfsmittel zur Verantwortung gezogen werden. "Sie verdienen Millionen von Dollars mit Inhalten, die ihnen nicht gehören", klagt David Kendall, Anwalt der Motion Picture Association of America (MPAA). (ba)